
Verantwortungsvolles Spielen bei Casino Admiral
Offizielle Richtlinien und Schutzmaßnahmen für sicheres Glücksspiel in Liechtenstein.Casino Admiral betreibt landbasierte Casinos in Liechtenstein und ist gesetzlich verpflichtet, ein umfassendes Sozialkonzept zum Schutz der Gäste vor problematischem Glücksspiel umzusetzen. Dieses Dokument beschreibt die Massnahmen, Verfahren und Pflichten im Rahmen des verantwortungsvollen Spielens gemäss liechtensteinischem Glücksspielrecht.
1. Gesetzliche Grundlagen und Aufsicht
Der Betrieb von Casino Admiral unterliegt dem liechtensteinischen Glücksspielgesetz (GSG) und der Aufsicht durch das Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein. Alle Spielbereiche und Spielaktivitäten werden gemäss gesetzlicher Vorgabe video- und teilweise audioüberwacht sowie aufgezeichnet, um Spielsicherheit und Transparenz zu gewährleisten.
2. Sozialkonzept und verantwortliche Personen
In jedem Casino Admiral in Liechtenstein ist ein Sozialkonzept-Manager sowie ein Stellvertreter als verantwortliche Ansprechpersonen für Glücksspielprobleme und Spielerschutz verfügbar. Diese Personen sind für die Umsetzung aller präventiven und intervenierenden Massnahmen des Sozialkonzepts zuständig.
3. Zugangskontrollen und Identitätsprüfung
3.1 Mindestalter
Der Zutritt zu Casino Admiral ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter wird bei jedem Eintritt überprüft.
3.2 Ausweispflicht
Bei jedem Besuch ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen, das zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein berechtigt:
- Staatsangehörige von FL, CH, EU und EWR: Personalausweis oder Reisepass
- Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass
3.3 Abgleich mit Sperrdatenbank
Bei jedem Eintritt erfolgt eine automatisierte Prüfung gegen die liechtensteinische Ausschlussdatenbank. Personen, die vom Glücksspiel ausgeschlossen oder gesperrt sind, wird der Zutritt verweigert. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Einsätzen oder auf Auszahlung von Gewinnen besteht für ausgeschlossene oder gesperrte Personen nicht.
4. Beobachtung und Intervention durch Personal
Das Personal von Casino Admiral ist gesetzlich verpflichtet, das Spielverhalten der Gäste zu beobachten. Bei Verdacht auf problematisches Spielverhalten oder auf Spielen über die finanziellen Verhältnisse hinaus sind Mitarbeitende angewiesen, klärende Gespräche mit den betroffenen Gästen zu führen und gegebenenfalls weitere Massnahmen einzuleiten.
4.1 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Sofern begründeter Anlass besteht, kann von Gästen ein Nachweis über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt werden. Die Vorlage dieses Nachweises dient der Beurteilung, ob das Spielverhalten im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten steht. Die Verweigerung der Vorlage führt zum Ausschluss vom Glücksspiel.
5. Ausschlussverfahren
5.1 Fremdausschluss
Casino Admiral ist verpflichtet, Gäste vom Glücksspiel auszuschliessen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese über ihre finanziellen Verhältnisse hinaus spielen oder ein problematisches Spielverhalten zeigen. Der Ausschluss erfolgt nach interner Prüfung durch die verantwortlichen Personen des Sozialkonzepts.
5.2 Selbstausschluss
Gäste können jederzeit einen freiwilligen Selbstausschluss beantragen. Anträge sind an den Sozialkonzept-Manager oder an die Rezeption zu richten. Der Selbstausschluss wird in die liechtensteinische Sperrdatenbank eingetragen und gilt für alle Casinos im Fürstentum Liechtenstein.
5.3 Rechtsfolgen des Ausschlusses
Personen, die ausgeschlossen oder gesperrt sind, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Einsätze oder auf Auszahlung erzielter Gewinne. Minderjährige sowie ausgeschlossene oder gesperrte Personen sind vom Spiel ausgeschlossen.
6. Verbote und Einschränkungen
6.1 Kreditvergabe
Casino Admiral ist gesetzlich untersagt, Kredite jeglicher Art zu gewähren. Gästen ist es ebenfalls untersagt, auf dem Casinogelände Waren, Kredite oder sonstige Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen.
6.2 Gewinnbestätigungen
Die schriftliche Bestätigung von Gewinnen ist gesetzlich verboten und wird nicht ausgestellt.
6.3 Haftungsausschluss
Casino Admiral übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Wertgegenstände oder für Gegenstände, die mit der Garderobe abgegeben werden. Es besteht zudem keine Haftung für in Automaten zurückgelassenes Geld oder Guthaben, auch wenn Automaten reserviert wurden.
7. Technische Störungen
Störungen an Geräten, Jackpot-Systemen oder Spieleinrichtungen machen betroffene Spiele und Auszahlungen ungültig. Im Störungsfall entfallen Ansprüche auf Gewinne oder auf Einsatzrückerstattung.
8. Trinkgelder
Trinkgelder werden gemäss gesetzlicher Vorgabe gepoolt und von Casino Admiral als Gehaltsbestandteil oder als Beitrag zu Personalkosten verwaltet und ausgeschüttet. Andere Formen von Zuwendungen an Mitarbeitende sind nicht gestattet.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind an der Rezeption erhältlich. Anfragen zum Datenschutz können an folgende Adresse gerichtet werden:
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind über die öffentliche Liste der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein einsehbar.
10. Kontakt und Beratung
Für Fragen zum verantwortungsvollen Spielen, zu Ausschlussverfahren oder zur Inanspruchnahme von Unterstützung stehen der Sozialkonzept-Manager und sein Stellvertreter in jedem Casino Admiral in Liechtenstein zur Verfügung. Gäste können sich jederzeit vertraulich an diese Ansprechpersonen wenden.
Weitere Informationen zum Spielerschutz und zum Sozialkonzept sind unter spielerschutz.li verfügbar.
11. Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für alle Standorte von Casino Admiral in Liechtenstein, einschliesslich Casino Admiral Triesen und Casino Admiral Ruggell, und sind Bestandteil der Hausordnung. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erklären sich Gäste mit diesen Bestimmungen einverstanden.
